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   BAG, 15.06.1989 - 6 AZR 57/87   

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https://dejure.org/1989,5101
BAG, 15.06.1989 - 6 AZR 57/87 (https://dejure.org/1989,5101)
BAG, Entscheidung vom 15.06.1989 - 6 AZR 57/87 (https://dejure.org/1989,5101)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 1989 - 6 AZR 57/87 (https://dejure.org/1989,5101)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85

    Nachträgliche Regelungslücke in Tarifvertrag - Bemessung des Arbeitern des Bundes

    Auszug aus BAG, 15.06.1989 - 6 AZR 57/87
    Dann ist keine Ausfüllung der von den Tarifvertragsparteien nicht gewollten Tariflücke durch die Gerichte möglich, weil die Gerichte für Arbeitssachen nicht befugt sind, in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien korrigierend und ergänzend einzugreifen und eine Aufgabe zu übernehmen, die Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (BAG Urteil vom 13. Juni 1973 - 4 AZR 445/72 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 24. Mai 1978 - 4 AZR 769/76 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAGE 36, 218 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 54, 30, 35 = AP Nr. 1 zu § 42 MTB II).
  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

    Auszug aus BAG, 15.06.1989 - 6 AZR 57/87
    Dann ist keine Ausfüllung der von den Tarifvertragsparteien nicht gewollten Tariflücke durch die Gerichte möglich, weil die Gerichte für Arbeitssachen nicht befugt sind, in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien korrigierend und ergänzend einzugreifen und eine Aufgabe zu übernehmen, die Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (BAG Urteil vom 13. Juni 1973 - 4 AZR 445/72 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 24. Mai 1978 - 4 AZR 769/76 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAGE 36, 218 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 54, 30, 35 = AP Nr. 1 zu § 42 MTB II).
  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 15.06.1989 - 6 AZR 57/87
    Dann ist keine Ausfüllung der von den Tarifvertragsparteien nicht gewollten Tariflücke durch die Gerichte möglich, weil die Gerichte für Arbeitssachen nicht befugt sind, in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien korrigierend und ergänzend einzugreifen und eine Aufgabe zu übernehmen, die Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (BAG Urteil vom 13. Juni 1973 - 4 AZR 445/72 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 24. Mai 1978 - 4 AZR 769/76 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAGE 36, 218 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 54, 30, 35 = AP Nr. 1 zu § 42 MTB II).
  • BAG, 13.06.1973 - 4 AZR 445/72

    Auslegung von Tarifverträgen - Regelungslücken

    Auszug aus BAG, 15.06.1989 - 6 AZR 57/87
    Dann ist keine Ausfüllung der von den Tarifvertragsparteien nicht gewollten Tariflücke durch die Gerichte möglich, weil die Gerichte für Arbeitssachen nicht befugt sind, in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien korrigierend und ergänzend einzugreifen und eine Aufgabe zu übernehmen, die Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (BAG Urteil vom 13. Juni 1973 - 4 AZR 445/72 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 24. Mai 1978 - 4 AZR 769/76 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAGE 36, 218 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 54, 30, 35 = AP Nr. 1 zu § 42 MTB II).
  • BAG, 15.12.1976 - 4 AZR 540/75

    Eingruppierung: Trichinenschauer

    Auszug aus BAG, 15.06.1989 - 6 AZR 57/87
    Dann ist keine Ausfüllung der von den Tarifvertragsparteien nicht gewollten Tariflücke durch die Gerichte möglich, weil die Gerichte für Arbeitssachen nicht befugt sind, in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien korrigierend und ergänzend einzugreifen und eine Aufgabe zu übernehmen, die Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (BAG Urteil vom 13. Juni 1973 - 4 AZR 445/72 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 24. Mai 1978 - 4 AZR 769/76 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAGE 36, 218 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 54, 30, 35 = AP Nr. 1 zu § 42 MTB II).
  • BAG, 24.05.1978 - 4 AZR 769/76

    Unfallrente - Gesetzliche Unfallversicherung - Tariflücke - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 15.06.1989 - 6 AZR 57/87
    Dann ist keine Ausfüllung der von den Tarifvertragsparteien nicht gewollten Tariflücke durch die Gerichte möglich, weil die Gerichte für Arbeitssachen nicht befugt sind, in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien korrigierend und ergänzend einzugreifen und eine Aufgabe zu übernehmen, die Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (BAG Urteil vom 13. Juni 1973 - 4 AZR 445/72 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 24. Mai 1978 - 4 AZR 769/76 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAGE 36, 218 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 54, 30, 35 = AP Nr. 1 zu § 42 MTB II).
  • ArbG Essen, 02.05.2016 - 6 Ca 541/16

    Anwendung der letzten BAT-Vergütung bei lückenhafter Tarifsukzession

    Danach ist eine Lückenfüllung nur möglich, wenn hinreichende und sichere Anhaltspunkte für eine solche vermutete Regelung durch die Tarifvertrags- bzw. Betriebsparteien gegeben sind oder nur eine ganz bestimmte Regelung billigem Ermessen entspricht (BAG, Urteil vom 15.06.1989, 6 AZR 57/87, zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.08.2015, 2 Sa 70/15 Rn. 96, zitiert nach juris).
  • ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1522/16

    Beurteilung des Vorliegens von Entgeltdifferenzansprüchen des Arbeitnehmers

    Danach ist eine Lückenfüllung nur möglich, wenn hinreichende und sichere Anhaltspunkte für eine solche vermutete Regelung durch die Tarifvertrags- bzw. Betriebsparteien gegeben sind oder nur eine ganz bestimmte Regelung billigem Ermessen entspricht (BAG v. 15.06.1989 - 6 AZR 57/87 - juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 20.08.2015 - 2 Sa 70/15 - juris).
  • ArbG Essen, 25.08.2016 - 5 Ca 1525/16

    Geltendmachung einer Differenzvergütung durch den Arbeitnehmer;

    Danach ist eine Lückenfüllung nur möglich, wenn hinreichende und sichere Anhaltspunkte für eine solche vermutete Regelung durch die Tarifvertrags- bzw. Betriebsparteien gegeben sind oder nur eine ganz bestimmte Regelung billigem Ermessen entspricht (BAG v. 15.06.1989 - 6 AZR 57/87 - juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 20.08.2015 - 2 Sa 70/15 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2015 - 2 Sa 70/15

    Sozialplanabfindung

    Danach ist eine Lückenfüllung nur möglich, wenn hinreichende und sichere Anhaltspunkte für eine solche vermutete Regelung durch die Tarifvertrags- bzw. Betriebsparteien gegeben sind oder nur eine ganz bestimmte Regelung billigem Ermessen entspricht ( BAG 15. Juni 1989 - 6 AZR 57/87 - Rn. 24, juris ).
  • ArbG Oberhausen, 25.08.2016 - 2 Ca 763/16
    Danach ist eine Lückenfüllung nur möglich, wenn hinreichende und sichere Anhaltspunkte für eine solche vermutete Regelung durch die Tarifvertrags- bzw. Betriebsparteien gegeben sind oder nur eine ganz bestimmte Regelung billigen Ermessen entspricht (BAG, Urteil vom 15.06.1989- 6 AZR 57/87 - juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.08.2015 - 2 Sa 70/15 - juris).
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